Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Kurzbeschreibung
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 01.10.2021
Stand: 01.10.2021