FFP-2-Masken für pflegende Angehörige
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen eine Million FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
Seit dem 25. Januar können pflegende Angehörige kostenfreie FFP-Masken im Rathaus abholen.
Für die Abgabe gelten folgende Kriterien:
- Es werden jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson ausgehändigt.
- Dazu ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung erforderlich.
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Person.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, kurz vor der geplanten Abholung im Rathaus anzurufen.