Messgeräte ausleihen
Wohnflächenberechnung für die Grundsteuererklärung
Zu den erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung zählen auch Angaben über Wohn- und Nutzflächen für Gebäude. Diese Werte sind üblicherweise in der Wohnflächenberechnung und der Nutzflächenberechnung oder im Bauplan des Gebäudes zu finden.
Liegt für das fragliche Gebäude bisher keine Wohnflächenberechnung vor, muss die Wohnfläche selbst festgestellt werden oder eine Wohnflächenermittlung in Auftrag gegeben werden.
Messgeräte ausleihen im Rathaus
Der Markt Igensdorf stellt seinen Bürgerinnen und Bürger als kleine Hilfestellung elektronische Messgeräte zur Verfügung, die das Ausmessen der zur Wohnfläche gehörenden Räume erleichtern sollen. Die Geräte können in der Bauverwaltung kostenlos für zwei Tage ausgeliehen werden. Reservierung unter bauverwaltung@igensdorf.de oder 09192 92527-6 möglich.